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Hier können Sie Anträge auf Mitgliedschaft im BVDG als PDF herunterladen.
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Mitglied werden

Wenn Sie bei uns Mitglied werden möchten, rufen Sie am besten direkt bei uns an und klären alle Ihre Fragen mit Frau Silvia Zörner, die die Galerien im BVDG betreut. Die wichtigsten Informationen finden Sie aber auch hier: Im BVDG unterscheiden wir eine Vollmitgliedschaft und eine Juniormitgliedschaft – je nachdem, wie lange eine Galerie oder Edition schon am Markt ist. Der Jahresbeitrag beträgt für Vollmitglieder 510 € und für Juniormitglieder 255 €. Bei der Aufnahme als Vollmitglied wird außerdem einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 510 € fällig.

Die Voraussetzungen für eine Vollmitgliedschaft sind  

  1. die Galerie/ die Edition besteht seit mehr als drei Jahren und wird hauptberuflich betrieben.
  2. Sie handeln überwiegend mit Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts.
  3. Sie führen seit drei Jahren mindestens vier Ausstellungen mit unterschiedlichen Künstlern pro Jahr durch. Bei Editeuren genügen 8 Editionen pro Jahr.
  4. Sie verfügen über öffentlich zugängliche Galerieräume, die mindestens 20 Stunden pro Woche geöffnet haben.
  5. Sie müssen aus dem Kreis der BVDG-Mitglieder – nicht aber der BVDG-Vorstandsmitglieder – zwei Bürgen benennen, die für die Seriosität Ihrer Tätigkeit bürgen.
  6. Sie verpflichten sich, die FEAGA-Standesregeln anzuerkennen.

Die Voraussetzungen für eine Junior-Mitgliedschaft sind

  1. Sie üben Ihre hauptberufliche Galerie- bzw. Editionstätigkeit seit mehr 6 Monaten aus,
  2. und handeln mit Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts.
  3. Sie können drei bis vier Ausstellungen mit unterschiedlichen Künstlern nachweisen, wobei im ersten Jahr der Nachweis von zwei Ausstellungen genügt. Bei Editeuren genügen 4 Editionen pro Jahr.
  4. Sie verfügen über öffentlich zugängliche Galerieräume, die mindestens 20 Stunden pro Woche geöffnet haben.
  5. Sie verpflichten sich, die FEAGA-Standesregeln anzuerkennen.
    (Standesrichtlinien FEAGA, PDF 44 KB)

Wichtig ist: Eine Junior-Mitgliedschaft endet grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, an dem die Galerie oder Edition drei Jahre besteht, Sie werden dann automatisch Vollmitglied. Wenn Sie eine der Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft  nicht erfüllen, empfehlen wir Ihnen, Frau Silvia Zörner anzurufen und mit ihm über die Gründe der Nichterfüllung sprechen. Unter bestimmten Umständen können wir Ihren Antrag dennoch dem Vorstand zur Entscheidung vorlegen. Unsere Satzung, Die FEAGA-Standesregeln, das Antragsformular für die Vollmitgliedschaft oder die Junior-Mitgliedschaft finden Sie auf dieser Homepage. Sie können sich diese Unterlagen aber auch von Frau Zörner per Post zusenden lassen.

Das Aufnahmeverfahren

Nach dem Eingang Ihrer Unterlagen werden diese auf Vollständigkeit überprüft und dann bei der nächsten Vorstandssitzung, die in der Regel alle 1-2 Monate stattfindet, dem Vorstand vorgelegt. Anschließend erhalten Sie einen positiven oder negativen Bescheid. Wenn der Vorstand beschließt, Sie als neues Mitglied im BVDG aufzunehmen, senden wir Ihnen innerhalb von zwei Wochen ein umfassendes Aufnahmepaket zu, das folgende Unterlagen enthält: 

  1. Die Bestätigung Ihrer Aufnahme im Bundesverband deutscher Galerien e.V.,
  2. einen BVDG Aufkleber,
  3. die Standesregeln der FEAGA, dem Dachverband der Europäischen Galerienverbände,
  4. das BVDG-Mitgliederverzeichnis, in dessen nächste Auflage Sie als neues Mitglied ebenfalls aufgenommen werden,
  5. wichtige Informationen über die Ausgleichsvereinigung Kunst, die eine pauschale Regelung der Abgeltung von Künstlersozialkasse und Folgerecht für Galerien anbietet,
  6. ein Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Galerien, die der BVDG exemplarisch hat erarbeiten lassen,
  7. die BVDG-Empfehlungen für die Zusammenarbeit zwischen Galeristen und Künstlern, die Hinweise für die Regelung wichtiger Aspekte de Beziehung zwischen Galerie und Künstler gibt,
  8. unsere BVDG-Information zur Teilwertabschreibung in Galerien
  9. unsere BVDG-Information zu Kommissionsverträgen (zwischen Galerien im BVDG)
  10. unsere BVDG-Information zu  Schuld- und Kaufrecht ab 1.01.2002
    (wichtige neue Haftungsreglungen; Vorteile bei Zahlungsverzug)
  11. unsere BVDG-Information: Kleines Glossar zur Fotografie
  12. die letzten vier Vorstandsbriefe, mit denen der BVDG-Vorstand die Mitglieder über seine Arbeit unterrichtet.